Ausfuhr­begleitdokument (ABD) erstellen lassen: Einfach online beantragen

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gehört zu den zentralen Exportdokumenten beim Versand von Waren aus der Europäischen Union in Drittländer. Es ist wesentlich für Unternehmen, die international handeln. Dieser Leitfaden der EB-ZOLLAGENTUR erklärt die ABD-Erstellung sowie die Bedeutung des EX1-Dokuments im Ausfuhrverfahren. Außerdem hilft der Leitfaden dabei, Exportaktivitäten effizient und gesetzeskonform zu gestalten.

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Unser Erklärvideo: So funktioniert die Ausfuhranmeldung bei der EB-Zollagentur.

Was ist ein Ausfuhr­begleitdokument?

Ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein essenzieller Bestandteil im internationalen Handel, insbesondere beim Export von Waren außerhalb der Europäischen Union. Dieses Dokument entsteht im Rahmen der elektronischen Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System und dient als Nachweis dafür, dass die Waren ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet wurden und zur Ausfuhr vorgesehen sind.

Das ABD enthält detaillierte Informationen über die exportierte Ware, wie beispielsweise die MRN-Nummer (Movement Reference Number), die Warennummer (Zolltarifnummer), den Warenwert, das Gewicht sowie das Bestimmungsland. Diese Angaben ermöglichen es den Zollbehörden, die Sendung im Ausfuhrverfahren eindeutig zu identifizieren und nachzuverfolgen.

Zusätzlich bestätigt das Ausfuhrbegleitdokument, dass alle erforderlichen Exportkontrollverfahren eingehalten wurden und dass die Waren für den Export freigegeben sind. Dies dient der Einhaltung internationaler Handelsabkommen und -regelungen.

ABD und EX1 Dokument – Bedeutung im Ausfuhrverfahren

Die Begriffe Ausfuhrbegleitdokument, ABD und EX1-Dokument werden im Export häufig im gleichen Zusammenhang verwendet. Während das ABD das tatsächlich erstellte Dokument darstellt, bezeichnet EX1 die zugrunde liegende elektronische Ausfuhranmeldung im Zollsystem. Beide Begriffe stehen somit für das Verfahren, mit dem Waren offiziell zum Export aus der Europäischen Union angemeldet werden.

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Welche Angaben enthält ein Ausfuhr­begleitdokument?

Im ABD werden die relevanten Angaben zur Warensendung und zur Ausfuhranmeldung zusammengeführt. Diese Daten werden im Rahmen der elektronischen Zollanmeldung erfasst und dienen der zollrechtlichen Prüfung der Sendung. Eine vollständige Datenerfassung ist daher Voraussetzung für eine korrekte ABD-Erstellung.

  • MRN-Nummer: Die Movement Reference Number identifiziert jede Ausfuhranmeldung eindeutig. Über diese Referenznummer lässt sich der Status der Sendung im Zollverfahren nachvollziehen.
  • Warenbeschreibung: Eine präzise Beschreibung der exportierten Produkte ermöglicht eine klare Zuordnung der Sendung und unterstützt die korrekte zollrechtliche Einordnung.
  • Zolltarifnummer (Warennummer): Die Warennummer klassifiziert die Ware im Zolltarif. Auf dieser Grundlage erfolgen die zollrechtliche Bewertung und mögliche Exportkontrollen.
  • Warenwert: Der deklarierte Wert der Sendung bildet eine Grundlage für statistische Meldungen sowie für steuerliche und zollrechtliche Bewertungen.
  • Gewicht der Ware: Das Brutto- oder Nettogewicht dient der mengenmäßigen Erfassung und wird im Ausfuhrverfahren dokumentiert
  • Empfänger und Bestimmungsland: Angaben zum Empfänger sowie zum Zielland der Lieferung zeigen, in welches Drittland die Ware exportiert wird.
  • Ausgangszollstelle: Die zuständige Zollstelle am Ort des tatsächlichen Verlassens des EU-Zollgebiets bestätigt später den Ausgang der Ware.

Wozu dient das Ausfuhr­begleitdokument?

Das Ausfuhrbegleitdokument spielt eine zentrale Rolle im Exportprozess, da es die Grundlage für die zollrechtliche Bearbeitung einer Warensendung bildet. Im Rahmen der Ausfuhranmeldung begleitet es den Exportvorgang und stellt sicher, dass die relevanten Angaben zur Sendung im Zollverfahren erfasst sind. Daraus ergeben sich mehrere Funktionen für Unternehmen und Zollbehörden im weiteren Ablauf des Exportverfahrens: 

ABD im Export – Bedeutung für Unternehmen und Zoll

Im Exportprozess erfüllt das Ausfuhrbegleitdokument mehrere Funktionen für Unternehmen und Zollbehörden. Es dokumentiert die ordnungsgemäße Anmeldung der Ware und ermöglicht eine nachvollziehbare Zuordnung der Sendung im Ausfuhrverfahren.

  • Nachweis der Ausfuhranmeldung: Das Dokument bestätigt, dass die Ware beim Zoll zur Ausfuhr angemeldet wurde.
  • Identifikation der Sendung: Die MRN-Nummer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Ausfuhranmeldung im Zollsystem.
  • Grundlage für steuerliche Dokumentation: Exportierende Unternehmen benötigen entsprechende Nachweise, um Lieferungen in Drittländer steuerlich korrekt zu dokumentieren.

Ausgangsvermerk: Nachweis für den erfolgten Export

Sobald eine Sendung das Zollgebiet der Europäischen Union verlässt, bestätigt die zuständige Ausgangszollstelle den tatsächlichen Warenabgang. Auf dieser Grundlage entsteht der sogenannte Ausgangsvermerk.

  • Bestätigung der Ausfuhr: Der Ausgangsvermerk dokumentiert, dass die Ware das EU-Zollgebiet verlassen hat.
  • Exportnachweis für Unternehmen: Die Bestätigung dient als offizieller Nachweis für den erfolgten Export.
  • Dokumentation im Ausfuhrverfahren: Ausgangsvermerk und EX1-Dokument bilden zusammen die Grundlage für eine vollständige zollrechtliche Exportdokumentation.

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Wann ein Ausfuhr­begleitdokument im Exportverfahren erforderlich ist

Ein Ausfuhrbegleitdokument wird benötigt, wenn Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union in ein Drittland exportiert werden und dafür eine formelle Ausfuhranmeldung erforderlich ist. Voraussetzung für dieses Verfahren sind bestimmte Wert- oder Gewichtsschwellen sowie zollrechtliche Vorgaben im Export.

Zollvorschriften: Diese Wertgrenzen gelten beim Export

Die Verpflichtung zur elektronischen Ausfuhranmeldung hängt in vielen Fällen vom Wert oder vom Gewicht der Sendung ab. Überschreitet eine Warensendung 1.000 Euro Warenwert oder 1.000 Kilogramm Gewicht, verlangt der Zoll in der Regel eine elektronische Anmeldung über ATLAS. In diesem Zusammenhang wird anschließend ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt.

Liegt der Warenwert über 3.000 Euro, kommt häufig das zweistufige Ausfuhrverfahren zum Einsatz. Dabei erfolgt zunächst die Anmeldung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle. Anschließend begleitet das Ausfuhrbegleitdokument die Sendung bis zur Ausgangszollstelle an der Außengrenze der Europäischen Union.

Besondere Fälle bei der Ausfuhranmeldung

Unabhängig von den genannten Wertgrenzen kann ein Ausfuhrbegleitdokument auch dann erforderlich sein, wenn zusätzliche rechtliche Vorgaben gelten. Dazu zählen beispielsweise genehmigungspflichtige Waren oder Sendungen, die besonderen Exportkontrollen unterliegen.

Auch bei regelmäßigen Lieferungen in Drittländer oder beim Versand über Speditionen und Logistikdienstleister wird in der Praxis häufig eine elektronische Ausfuhranmeldung verlangt. In solchen Fällen bildet das EX1-Dokument zusammen mit der entsprechenden ABD-Erstellung die Grundlage für eine nachvollziehbare Exportabwicklung.

DER EINFACHE PROZESS

Ausfuhrbegleitdokument erstellen: Schritt für Schritt mit der EB-ZOLLAGENTUR

Die Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments ist ein entscheidender Schritt im Exportprozess, der spezielles Wissen über zollrechtliche Verfahren erfordert. Fehlerhafte oder unvollständige Daten können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. In diesem Leitfaden führen wir Sie Schritt für Schritt durch die ABD-Erstellung, von der Erfassung der Warendaten bis zur finalen Anmeldung beim Zoll. Wir  unterstützen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen dabei mit Erfahrung aus der täglichen Zollpraxis. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Waren problemlos und gesetzeskonform exportiert werden können.

Schritt 1:
Erfassung der Warendaten

Für die ABD-Erstellung werden zunächst die relevanten Angaben zur Warensendung bereitgestellt. Dazu zählen unter anderem Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Warenwert, Gewicht sowie das Bestimmungsland. Diese Informationen bilden die Grundlage für die spätere Ausfuhranmeldung.

Schritt 2:
Anmeldung beim Zoll

Auf Basis der übermittelten Daten übernimmt die EB-ZOLLAGENTUR die Ausfuhranmeldung beim Zoll. Die Angaben werden geprüft und an die zuständige Zollstelle übermittelt, sodass die Sendung dem entsprechenden Ausfuhrverfahren zugeordnet werden kann.

Schritt 3:
Erhalt des Ausfuhr­begleitdokuments

Nach erfolgreicher Prüfung durch den Zoll wird das Ausfuhrbegleitdokument erstellt und mit der zugehörigen MRN-Nummer versehen. Das Dokument wird anschließend als PDF bereitgestellt und kann bei der Ausfuhr der Ware verwendet werden.

ABD-Erstellung: Welche Unterlagen erforderlich sind

Für eine ABD-Erstellung müssen bestimmte Angaben und Dokumente zur Warensendung vorliegen. Diese Informationen bilden die Grundlage für die Ausfuhranmeldung und das zugehörige EX1-Dokument. Eine vollständige Zusammenstellung der Unterlagen erleichtert die Bearbeitung der Zollanmeldung und unterstützt einen reibungslosen Ablauf im Exportverfahren.

  • Handelsrechnung mit Angaben zu Verkäufer, Empfänger und Warenwert
  • Packliste mit Inhalt, Gewicht und Verpackung der Sendung
  • Zolltarifnummer zur eindeutigen Einordnung der Ware im Zolltarif
  • EORI-Nummer des exportierenden Unternehmens
  • Angaben zum Empfänger und zum Bestimmungsland
  • Transportinformationen zur geplanten Ausfuhr der Ware

Exportabwicklung – ABD Erstellung durch die EB-ZOLLAGENTUR

Beim Export von Waren in Drittländer sind korrekte Zollanmeldungen und vollständige Exportdokumente erforderlich. Die EB-ZOLLAGENTUR unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei der ABD Erstellung und übernimmt auf Wunsch die komplette Abwicklung der Ausfuhranmeldung. Eine strukturierte Vorbereitung der Unterlagen sowie die fachgerechte Bearbeitung der Daten sorgen für einen reibungslosen Ablauf im Exportverfahren.

Das Ausfuhrbegleitdokument gehört zu den zentralen Unterlagen im internationalen Warenverkehr. Mit der professionellen Unterstützung derEB-ZOLLAGENTUR können Sie sicherstellen, dass Ihre Exportprozesse reibungslos und konform mit allen gesetzlichen Vorgaben ablaufen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und optimieren Sie Ihren Export mit uns. Neben der Ausfuhranmeldung bietet die EB-ZOLLAGENTUR auch Unterstützung bei der Einfuhranmeldung sowie eine umfassende Zollberatung für Unternehmen und Privatpersonen. Hier geht es zur Ausfuhranmeldung.

  • Service für Privatpersonen und Unternehmen: Die EB-ZOLLAGENTUR betreut sowohl private Exporte als auch gewerbliche Warensendungen und passt die Abwicklung an die jeweilige Situation an.
  • Erfahrung im internationalen Zollrecht: Umfangreiche Praxis in der Exportabwicklung unterstützt eine korrekte Anmeldung von Warensendungen beim Zoll.
  • Zuverlässige Zollabwicklung: Sorgfältige Prüfung der übermittelten Daten reduziert Fehlerquellen bei der Ausfuhranmeldung.
  • Persönliche Ansprechpartner: Direkte Ansprechpartner begleiten den gesamten Ablauf und stehen bei Fragen zum Exportverfahren zur Verfügung.
  • Effiziente Bearbeitung der Zollanmeldung: Strukturierte Abläufe ermöglichen eine zügige Erstellung der erforderlichen Exportdokumente.

FAQ

Häufige Fragen zum Ausfuhr­begleitdokument

  • Das Ausfuhrbegleitdokument ist Teil der elektronischen Ausfuhranmeldung für Warenexporte aus der Europäischen Union in Drittländer. Es enthält zentrale Angaben zur Sendung und begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle. Dort wird die Ausfuhr im Zollverfahren bestätigt.

  • Eine Ausfuhranmeldung wird erforderlich, sobald Waren aus der Europäischen Union in ein Drittland exportiert werden und bestimmte Wert- oder Gewichtsschwellen überschritten sind oder besondere zollrechtliche Vorgaben gelten. In diesen Fällen erstellt der Zoll im Anschluss das Ausfuhrbegleitdokument.

  • Die Ausfuhranmeldung kann entweder durch das exportierende Unternehmen selbst oder durch einen spezialisierten Dienstleister erfolgen. Als Zollagentur übernehmen wir auf Wunsch die ABD-Erstellung und sorgen dafür, dass die Zollanmeldung vollständig und korrekt durchgeführt wird.

  • Zur Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments benötigen Sie detaillierte Warendaten wie Handelsrechnung, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Wert und Gewicht der Ware sowie das Bestimmungsland.
  • Für die Zollanmeldung sind verschiedene Angaben zur Warensendung erforderlich. Dazu zählen unter anderem Handelsrechnung, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Warenwert, Gewicht sowie das Bestimmungsland der Lieferung.

  • Die Kosten einer ABD-Erstellung hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Art der Sendung, dem Zielland oder zusätzlichen Serviceleistungen. Ein individuelles Angebot berücksichtigt die jeweiligen Anforderungen der Ausfuhranmeldung.

  • Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union ist kein Ausfuhrbegleitdokument erforderlich. Innergemeinschaftliche Warenbewegungen werden in der Regel über andere Verfahren wie die Intrastat-Meldung erfasst.

  • Nach erfolgreicher Prüfung der Ausfuhranmeldung stellt das Zollsystem das Ausfuhrbegleitdokument mit der zugehörigen MRN-Nummer bereit. In der Praxis erfolgt die Übermittlung häufig als PDF-Dokument per E-Mail.

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Über EB-Zollagentur

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Ich bin absolut begeistert von Frau Boksgorn Arbeit und Engagement! Sie hat mir bei einem schwierigem Unterfangen tatkräftig zu Seite gestanden! Ich kann Frau Boksgorn nur loben und vor allem Danken!

Rafael Paulo

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